Die EU hat sich Anfang 2026 auf ein neues, verbindliches Klima-Zwischenziel für 2040 geeinigt: eine Reduzierung der Netto-Treibhausgasemissionen um 90 % gegenüber 1990.
Das überarbeitete Klimagesetz führt nun mehr Flexibilität bei der Erreichung des 2040-Ziels ein. Ab 2036 können bis zu fünf Prozentpunkte der Netto-Emissionsminderungen durch hochwertige internationale CO₂-Zertifikate aus Partnerländern erbracht werden. Diese Zertifikate dürfen jedoch ausschließlich in Sektoren eingesetzt werden, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) fallen, und nur aus Partnerländern stammen, deren Klimaziele und -politiken mit den Zielen des Pariser Abkommens vereinbar sind. Zudem gibt es Schutzklauseln, um die Finanzierung von Projekten zu verhindern, die den strategischen Interessen der EU widersprechen.
Die Einführung des EU-Emissionshandelssystems ETS 2 wird erst 2028 geschehen. ETS 2 wird CO₂-Emissionen aus der Verbrennung von Brennstoffen in Gebäuden und im Straßenverkehr abdecken.
Die Kommission wird alle zwei Jahre die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele bewerten, unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, technologischer Entwicklungen und der Lage der industriellen Wettbewerbsfähigkeit der EU. Sie wird zudem Trends bei den Energiepreisen und deren Auswirkungen auf Unternehmen und Haushalte analysieren sowie prüfen, inwieweit die Netto-CO₂-Entnahmen auf EU-Ebene ausreichen, um das 2040-Ziel zu erreichen.
Auf Grundlage dieser Überprüfung kann die Kommission eine Änderung des EU-Klimagesetzes vorschlagen. Dies könnte eine Anpassung des 2040-Ziels oder zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung des unterstützenden Rahmens umfassen – etwa zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit, des Wohlstands und des sozialen Zusammenhalts der EU.